Hausordnung

Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass niemand durch ihn gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen nach vertretbar behindert oder belästigt wird. Es wird dringend gebeten, insbesondere auf ältere Personen und auf Kinder Rücksicht zu nehmen.

1. Das Betreten des Sparkassen-Eisdom für das öffentliche Laufen, bei Eishockeyspielen oder sonstigen Veranstaltungen ist nur nach vorherigem Lösen einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Mit Erwerb der Eintrittskarte bzw. Betreten des Sparkassen-Eisdoms wird die Hausordnung anerkannt.
2. Diese Stadionordnung gilt für die umfriedete Sport/-Versammlungsstätte sowie Anlagen des Sparkassen-Eisdoms.
3. Jeder Besucher ist verpflichtet der Polizei oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder andere Zugangsberechtigungen jederzeit bis zum Verlassen des Eisdom-Bereichs vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
4. Die Benutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr. Für Garderobe, Taschen etc. wird keine Haftung übernommen. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
5. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Eislaufordnung erfolgt Verweisung von der Eisfläche und aus dem Sparkassen Eisdom ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Mitarbeitende des Sparkassen Eisdom können ein dauerhaftes oder befristetes Betretungsverbot der Eisfläche bzw. des Eisdoms aussprechen („Hausverbot“).
6. Der Sparkassen-Eisdom Halle (Saale) ist jederzeit berechtigt, unangekündigt einzelne Flächen auf dem Eis abzusperren und über diese frei zu verfügen.
7. Jeder Besucher erklärt sich mit Zutritt in den Geltungsbereich mit etwaigen Personenkontrollen einverstanden. Personen die sich einer Personenkontrolle verweigern kann der Zutritt zum Sparkassen-Eisdom verweigert werden.
8. Corona Klausel: Gemäß der geltenden Eindämmungsverordnung sind alle Gäste verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben sowie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem sind die Corona Verhaltensregeln auf den Aushängen zu beachten.
9. Nicht gestattet ist:
9.1 übertriebenes Schnelllaufen, Ketten- und Hakenlaufen.
9.2 das Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe.
9.3 das Betreten der Eisfläche vor dem Ertönen eines akustischen Signals nach der Eispflege.
9.4 das Betreten der Tribünen und der Betonfläche mit Verleih-Schlittschuhen. Es wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 7,00 € geahndet.
9.5 das Rauchen im Sparkassen Eisdom. Hierfür ist der gesondert ausgewiesene Raucherbereich außerhalb des Sparkassen Eisdom zu benutzen.
9.6 das Einnehmen von Speisen und Getränken auf der Eisfläche und den Straf- bzw. Mannschaftsbänken
9.7 das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in den Sparkassen Eisdom, ausgenommen Getränke unter einer Menge von 0,33 Liter, die für ein Kind bestimmt sind
9.8 das Abbrennen von protechnischen Erzeugnissen aller Art, ohne schriftliche Genehmigung des Pächters.
9.9 Das Mitbringen und Werfen von leicht brennbaren Gegenständen (Papier, Konfetti, etc.).
9.10 Schlittschuhlaufen entgegen der vorgeschriebenen Laufrichtung (Wechsel der Laufrichtung auf Anweisung durch den Hallensprecher beachten).
9.11 das Mitnehmen von Stöcken oder ähnlichen Gegenständen auf die Eisfläche (zu den vorgesehenen Laufzeiten laut Aushang ist in den dafür abgesperrten Flächen das Eishockeyspielen mit Schlägern möglich.).
9.12 das Sitzen auf der Bande.
9.13 das Wechseln der Schuhe im Gastronomiebereich.
9.14 das Mitbringen von Tieren in den Sparkassen-Eisdom.
9.15 der Aufenthalt hinter der Bande (bei Eishockeyspielen).
9.16 Verwendung von Laserpointern.
9.17 das Betreten der Straf- und Mannschaftsbänke außerhalb des Trainingsbetriebs.
9.18 Gegenstände und Kleidung in einer Art und Weise zu nutzen, welche die Feststellung der Identität verhindern (Vermummungsverbot)
9.19 Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung oder öffentlichen Darstellung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten.
9.20 ohne Erlaubnis des Betreibers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
9.21 bauliche Anlagen, Einrichtungen und Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
9.22 das Mitführen von Waffen jeder Art sowie Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen.
9.23 Jedwedes rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches, extremistisches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes Propagandamaterial sowie jegliches politisches Informationsmaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, antisemitischer, extremistischer, gewaltverherrlichender oder diskriminierender sowie jegliche Form von politischer Tendenz aufweisen.
9.24 Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verbote liegt auch dann vor, wenn ein Besucher zu einer verbotenen Handlung eines anderen Besuchers Beihilfe leistet oder einen anderen Besucher zu einer verbotenen Handlung anstiftet oder diese unterstützt.
10. Die Nutzung der Eisfläche mit Langlaufkufen ist nur mittwochs in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr gestattet.
11. Bei der Nutzung der Eisfläche für „Eishockey für jedermann“ sind folgende Ausrüstungsgegenstände nicht gestattet: Eishockeyhose, Brustpanzer, Hartgummischeibe. Es darf ausschließlich mit einem Softpuck gespielt werden.
12. Türen, Fluchtwege und Treppen sind permanent frei zu halten.
13. Das Mitführen von Spruchbändern oder ähnlichen Transparenten, Bannern oder Plakaten im gesamten Geltungsbereich der Hausordnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Eine Genehmigung wird jedenfalls versagt, wenn der textliche oder bildliche Inhalt eines Spruchbandes oder Transparents folgendes enthält (Aufzählung ist nicht abschließend):
13.1 Beleidigungen (von Spielern, des heimischen und/oder gegnerischen Vereins,
13.2 dessen Fans oder jeglicher dritter Personen, Personengruppen oder Institutionen;
13.3 Rassistische, sexistische, homophobe oder jegliche andere Art diskriminierender Äußerungen;
13.4 Gewaltverherrlichende Äußerungen oder solche, die als Aufruf zu Gewalt interpretiert werden können;
13.5 Aufrufe zu Straftaten;
13.6 Politische, unangemessene religiöse oder andere, nicht mit der Veranstaltung inhaltlich zusammenhängende Äußerungen.

14. Zur Sicherheit der Besucher und zur Gefahrenabwehr (Verhinderung von Straften) werden der Sparkassen-Eisdom sowie das Umfeld videoüberwacht. Videoaufzeichnungen können für einen angemessenen Zeitraum gespeichert und, wenn erforderlich, zur Beweissicherung verwendet werden. Jeder Besucher und Besucherin willigen unwiderruflich und für jegliche audiovisuelle Medien in die Verwertung von Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person – insbesondere für Liveübertragungen, -Sendungen und/oder Aufzeichnungen - ein, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erstellt werden.
Mit Ihrer Teilnahme an dieser Veranstaltung geben Sie Ihr Einverständnis, dass wir Fotos bzw. Filmaufnahmen, auf denen Sie ggf. abgebildet und zu erkennen sind, für unsere Medienarbeit verwenden können.
Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt entsprechend DSGVO Art. 6 (1) lif. f).

Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
GfI Gesellschaft für Informationssicherheit mbH
Universitätsring 14
06108 Halle (Saale)
Eislaufen-in-Halle | MEC Halle 04 UG (haftungsbeschränkt) Stand: September 2020